Folgende Person(en) hat/haben ein Gesuch um Einbürgerung in der Gemeinde Lachen gestellt:
Einwände oder Bemerkungen:
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 24. Dezember 2020 bis und mit 27. Januar 2021 (Gerichtsferien berücksichtigt).
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